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Die Erbenermittlung-Beauftragung als Erbenermittler erfolgt direkt vom Nachlassgericht oder dem Nachlasspfleger. Hier
werden umfassende Kenntnisse der Genealogie und des nationalen und
internationalen Erbrechts, Liegenschaftsrechts, Steuerrechts und des
Rechts der Freiwilligen Gerichtsbarkeit gefordert.
Der Erbenermittler muss auch im Ausland die erforderlichen, speziellen Kenntnisse mitbringen
Ermittler arbeiten auf eigenes
finanzielles Risiko und tragen zuvor alle Kosten selbst für die
Erbenermittlung. Sie sind bemüht, zeitnah die notwendigen
Unterlagen zur Beantragung des Erbscheinantrages beizubringen. Er pflegt weltweite Geschäftskontakte zu
Berufskollegen und kontaktiert Behörden im Ausland.
Die gefassten Erkenntnisse werden auf der
Grundlage von betreffenden Geburts- und Sterbeurkunden in einem
Stammbaum dargestellt und bei Einreichung des Erbscheinsantrages dem
Nachlassgericht vorgelegt. Damit ist berücksichtigt, dass selbst
umfangreiche Verwandtschaftsverhältnisse überschaubar
dargestellt werden können.
Erbenermittlung - bürokratischer Aufwand
Der Ermittler muss einen hohen bürokratischen Aufwand betreiben, wenn seine Bemühungen von Erfolg belohnt sein sollen. Wird ein
Erbe ermittelt, kommt dieser in den Vorteil eines
Vermögenszuwachses aus der Erbmasse. Folgedessen besteht ein
Anspruch, die Auslagen und den Aufwand der Recherchen aus dem erzielten
Erbe als Erfolgsbeteiligung dem Ermittler zu entlohnen.
Die Erbenermittlung
ergibt sich aus der Notwendigkeit, dass eine Erbengemeinschaft als
sogenannte Gesamthandsgemeinschaft nur geschlossen auftreten kann.
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