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Dingliche Sicherung von
Leitungsrechten- und Anlagenrechten
In der ehemaligen DDR wurden Leitungsrechte für
Wasser, Abwasser, Strom und Gas nicht in die Grundbücher
eingetragen. Damit die Grundbücher auch in den neuen
Bundesländern „öffentlichen Glauben“ genießen können,
wurde das Grundbuchbereinigungsgesetz (GBBerG)
geschaffen. Dieses Gesetz gibt den
Grundstückseigentümern und den Versorgungsunternehmen
Gelegenheit, die Rechtsverhältnisse zu klären und die
Leitungsrechte im Grundbuch eintragen zu lassen.
Wenn für die betreffenden Grundstücke keine Eigentümer
zu ermitteln sind, macht sich die Bestellung eines
gesetzlichen Vertreters nach Artikel 233 § 2 Abs. 3
EGBGB notwendig. (siehe Gesetzlicher Vertreter)
Sofern in Ihrem Tätigkeitsbereich ein gesetzlicher
Vertreter beauftragt werden soll, nehmen Sie bitte mit
mir Kontakt auf. |